Private Krankenversicherung Vergleich

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Leistungen im stationären Bereich

Leistungen im stationären Bereich

Keine Frage – Krankenhausaufenthalte sind unangenehm, und nicht wenige sind bestrebt, so schnell als nur irgend möglich die medizinische Behandlungsstätte wieder verlassen zu können.

Die Leistungen im stationären Bereich der PKV können aber helfen, den unvermeidbar notwendigen Aufenthalt im Krankenhaus bei Krankheiten oder nach Unfällen zumindest etwas angenehmer zu machen.

Je nach gewähltem Tarif umfassen die Leistungen im stationären Bereich auch das Recht auf ein Ein- oder Zweibett-Zimmer und die Betreuung durch den Chefarzt der jeweiligen Abteilung.

Wer also nicht gern als unpersönliche Nummer auf der Abteilung des Krankenhauses behandelt wird, für den sind solche Zusatzbedingungen ganz sicher attraktiv.

Einen Unterschied in der Behandlungsqualität gibt es – oder sollte es zumindest aufgrund ärztlicher Ethik – durch die Betreuung vom Chefarzt nicht geben; die Praxis zeigt aber immer wieder, dass ein Chefarzt natürlich nicht umsonst der Chefarzt ist, und dass auch umfangreiche ärztliche Erfahrung durchaus in der Lage ist, Heilungen zu beschleunigen.

Die umfangreicheren Leistungen im stationären Bereich beginnen bei der PKV allerdings schon beim Transport ins Krankenhaus, wo die von der GKV normalerweise verrechnete Selbstbeteiligung von 10 Euro wegfällt.

Darüber hinaus übernimmt die PKV auch in gewissem Rahmen die Kosten für den Transport vom Urlaubsort im Ausland ins Krankenhaus, wenn im Urlaubsland die ausreichende medizinische Versorgung nicht ausreichend sichergestellt ist.

Die Honorare für die behandelnden Ärzte, für alle im Rahmen des Krankenhausaufenthalts erbrachten Leistungen und alle notwendigen Medikamente gehören natürlich in voller Höhe zu den von der PKV bezahlten Leistungen im stationären Bereich, darüber hinaus besteht für jeden Versicherten in der PKV auch die freie Krankenhauswahl, anders als bei der GKV.

Die einzige Ausnahme bei diesen Leistungen stellt die stationäre Psychotherapie dar, die in den meisten Fällen der Genehmigung des Versicherers bedarf, um tatsächlich auch bezahlt zu werden. Mit einer Begründung des verordneten Arztes über die medizinische Notwendigkeit wird diese Genehmigung dann jedoch meistens auch erteilt.

Neben den von vorneherein über die allgemeinen Versicherungsbedingungen zugesicherten Leistungen im stationären Bereich besteht für Versicherte in der PKV zusätzlich noch auch die Möglichkeit, nach freier Wahl weitere Leistungen, wie Wahlmenüs oder Telefon auf dem Zimmer mit versichern zu lassen.

Die große Menge an verfügbaren zusätzlichen Leistungen im stationären Bereich macht die PKV in diesen Bereichen der GKV weitaus überlegen – vor allem wenn es um Komfort und das angenehmere Umfeld eines zumeist ja relativ unangenehmen Krankenhausaufenthalts geht. Und manchmal hilft das auch ein wenig bei der schnelleren Genesung.

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