Private Krankenversicherung Vergleich

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Krankentagegeld Versicherung in der PKV

Krankentagegeld Versicherung in der PKV

Das Krankentagegeld bezeichnet etwas grundsätzlich anders als das oft damit verwechselte Krankenhaustagegeld, nämlich eine Zahlung, die den Verdienstausfall während Krankheitszeiten auffangen soll.

Was für Angestellte in der PKV eine Notwendigkeit darstellt, stellt für die Selbständigen in der PKV eine gute Absicherung ihres Arbeits- und Verdienstlebens dar. Im Normalfall gehören Krankheitszeiten bei Selbständigen zu jenen Zeiten, in denen kein Gewinn erwirtschaftet werden kann, und wenn sie länger dauern, damit zu den größeren Risiken der Selbständigkeit für die eigene finanzielle Situation. Selbständige profitieren daher in jedem Fall umso mehr von einer Krankentagegeld Versicherung in der PKV.

Versicherbar sind durch die Krankentagegeld Versicherung in der PKV ist bei Angestellten maximal hundert Prozent des Nettoeinkommens, ein darüber hinausgehender Betrag kann in der Regel bei der Krankentagegeld Versicherung in der PKV nicht vereinbart werden.

Bei Selbständigen ist für die Höchstleistung der Krankentagegeld Versicherung in der PKV der erzielte Gewinn des letzten Jahres maßgeblich – allerdings berechnen einzelne Versicherer den für sie maßgeblichen Gewinnwert oft auf unterschiedliche Weise, was am Ende zu unterschiedlichen Maximalbeträgen bei unterschiedlichen Versicherungen führen kann.

Für den Anspruch auf Leistungen ist bei der Krankentagegeld Versicherung in der PKV natürlich notwendig, dass während der gesamten Arbeitsunfähigkeitszeit eine ärztliche Betreuung besteht, und durch ärztliche Bescheinigungen Eintritt und Dauer der Arbeitsunfähigkeit dem Versicherer nachgewiesen werden.

Die Kosten für die Krankentagegeld Versicherung in der PKV richten sich vor allem auch nach der vereinbarten Karenzzeit – das bedeutet in diesem Fall, wie viele Tage Krankheit vergehen können, bevor die PKV Krankentagegeld leisten muss.

Je kürzer diese Zeitspanne ist, desto teurer klarerweise die Krankentagegeld Versicherung in der PKV – für manche Versicherungen gibt es für den Bezug ab dem 3. oder 7. Tag auch Einschränkungen im Hinblick auf einzelne Berufsgruppen, bei anderen für bestimmte Gruppen auch Einschränkungen beim maximal versicherbaren Betrag.

Da die Krankentagegeld Versicherung in der PKV von manchen Menschen gern missbräuchlich verwendet wird, gibt es bei manchen Versicherern oft recht harsche Vertragsbedingungen, wenn Krankentagegeld öfter bezogen wird – das kann in manchen Fällen bis zur Vertragskündigung reichen, wenn die Nutzung des Krankentagegelds allzu exzessiv erfolgt. Anders als bei der GKV ist das Krankentagegeld der PKV auch komplett steuerfrei, und braucht als Einnahme auf der Steuererklärung nicht angegeben zu werden.

Wird die Krankheit zur andauernden Berufsunfähigkeit, endet die Leistungspflicht der Krankentagegeld Versicherung in der PKV mit dem Tag der ärztlichen Feststellung der dauernden Berufsunfähigkeit.

Die Krankentagegeld Versicherung in der PKV ist dann (für diese Krankheit) von Leistung frei, in der Regel springt dann – sofern vorhanden – eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ein.

Angestellte können in diesem Fall natürlich auch auf die staatlich garantierte Erwerbsminderungsrente zurückgreifen, um deren Lücke in der finanziellen Versorgung zu schließen, empfiehlt sich aber auch für Angestellte dennoch der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Für Selbständige stellt sie ohnehin eine, neben der Krankentagegeld Versicherung in der PKV, sehr empfehlenswerte weiterführende Absicherung dar, da mit dem Unvermögen zur Geschäftstätigkeit meist auch kein Einkommen mehr erwirtschaftet werden kann und dann schnell
finanzielle Härten drohen können.

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