Natürlich gibt es auch immer wieder Menschen, die mit ihrer gewählten privaten Krankenversicherung nicht zufrieden sind, und deshalb eine Kündigung der Krankenversicherung ins Auge fassen. Die Gründe für diese Unzufriedenheit sind oft vielfältig, in der Regel stehen allerdings Beitragserhöhungen seitens der Krankenversicherung an erster Stelle.
Dazu sei gesagt, dass für privat Versicherte eine Kündigung der Krankenversicherung und ein Wechsel zurück zur gesetzlichen Versicherung nur dann möglich ist, wenn sie ein unselbständiges Beschäftigungsverhältnis annehmen, das aufgrund seiner Einkommenshöhe unter die gesetzliche Versicherungspflicht fällt.
Dieser Wechsel geschieht automatisch zum Stichtag, da Doppelversicherung in Deutschland grundsätzlich schon gesetzlich ausgeschlossen ist.
Es empfiehlt sich aber dennoch, die Versicherungsgesellschaft rechtzeitig von der Kündigung der Krankenversicherung vorab zu informieren, da immer die
Möglichkeit besteht, dass sonst noch Restforderungen in Rechnung gestellt werden könnten. Ein quasi “freiwilliger” Wechsel aufgrund eigener Absicht in die gesetzliche Versicherung ist aber nicht möglich!
Die einzige Alternative dazu ist innerhalb der Versicherungsgesellschaft der Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung, der sowohl vom Leistungsumfang als auch von der maximalen Beitragshöhe her an die gesetzliche Krankenversicherung angelehnt ist.
Man kann natürlich auch die Kündigung der Krankenversicherung ins Auge fassen, um zu einer anderen Gesellschaft mit besseren Bedingungen, niedrigerem Beitrag oder höherer Beitragsstabilität wechseln. Gerade die jährlichen Beitragserhöhungen bei der privaten Krankenversicherung sind für viele ein Argument für Kündigung der Krankenversicherung und Wechsel zu einer anderen Gesellschaft.
Vorsicht ist allerdings geboten: erstens einmal ist vor allem die Stabilität der Beitragshöhe im Einzelfall bei einer Versicherungsgesellschaft nie hundertprozentig vorhersehbar – niemand ist dagegen gefeit, dass es nach einer bestimmten Frist nicht doch zu schmerzhaften Erhöhungen des monatlichen Beitrags auch bei der neuen Gesellschaft kommt.
Der zweite Punkt, auf den man unbedingt sein Augenmerk bei der Kündigung der Krankenversicherung legen sollte, ist die Laufzeit des gegenwärtigen Vertrages. In der Regel sind Krankenversicherungsverträge zwar auf unbefristete Zeit abgeschlossen, es gibt aber oft vertragliche Festsetzungen über eine Mindestlaufzeit.
Diese Mindestlaufzeit beträgt zwar bei den meisten Unternehmen nur 12 Monate – das heißt sie sind jährlich kündbar), es gibt aber mittlerweile auch immer wieder Verträge mit Mindestlaufzeiten von zwei oder drei Jahren, die einem dann die Kündigung der Krankenversicherung und den Wechsel zu einer anderen Gesellschaft erschweren.
Eine Kündigung der Krankenversicherung sollte also in jedem Fall gut überlegt sein, und in jedem Fall mit einem detaillierten Krankenversicherungsvergleich einhergehen – nicht selten kommt man bei Kündigung der Krankenversicherung und Wechsel plötzlich vom Regen in die Traufe, weil man sich nicht genau genug über etwaige Bedingungen der neuen Versicherungsgesellschaft informiert hat.
Über die Beitragsstabilität von einzelnen Gesellschaften, vor allem über Jahre hinweg, lässt sich von vorneherein wie gesagt meist
nur wenig voraussagen - dieser Restrisiko-Faktor bleibt also bei jeder Kündigung der Krankenversicherung, egal zu welcher Gesellschaft man danach wechselt.
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