Der insgesamt sehr umfangreiche Leistungskatalog der PKV deckt mitunter auch viele Leistungen ab, von denen gesetzlich Versicherte oft nur träumen können. Das Argument, das deswegen auch die Beiträge der PKV um ein Vielfaches höher sind, stimmt so nicht: In Wirklichkeit sind die PKV-Beiträge, vor allem bei jüngeren Versicherten, sogar deutlich niedriger als der jeweilige GKV-Beitrag.
Bei den Leistungen im ambulanten Bereich glänzt die PKV ebenso wie bei den im Zuge von Krankenhausaufenthalten bezahlten Leistungen.
Alle Vorsorgeuntersuchungen im Bereich der Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen werden von der PKV voll bezahlt, desgleichen alle Kinder- und Jugenduntersuchungen von U1-U9 und J1.
Als Anreiz für die Versicherten wird die Selbstbeteiligung auf alle Vorsorgeuntersuchungen nicht angerechnet, damit für die Versicherten auch ein Anreiz besteht, die wirklich wichtigen Vorsorgeuntersuchungen, die der Früherkennung schwerer und lebensbedrohender Krankheiten dienen, nicht aufzuschieben.
Leistungen vom Heilpraktiker übernimmt die PKV im Zuge der Leistungen im ambulanten Bereich ebenfalls – im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen, die keine solchen Behandlungen in irgendeiner Form bezahlen.
Nur Art und Umfang der Behandlungen sowie der Höchstbetrag für die Erstattung können bei einzelnen Versicherern unter Umständen leicht eingeschränkt sein. Überdies ist die schulmedizinische Anerkennung von Heilverfahren nicht mehr das wirklich ausschlaggebende Kriterium, ob eine Behandlungsmethode unter die Leistungen im ambulanten Bereich fällt, oder nicht.
Auch das ist anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Im Bereich der Sehhilfen übernimmt die PKV mit ihren Leistungen im ambulanten Bereich sowohl die Kosten für Fassungen, Gläser als auch für Kontaktlinsen – sofern die Verordnung durch einen niedergelassenen Arzt erfolgt ist. Von der GKV wird hingegen nur ein fester Zuschuss zu den Gläsern allein bezahlt. Als “Heilmittel” gelten vor dem Gesetz alle Behandlungen von Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten.
Diese vom Arzt verordneten Leistungen fallen ebenfalls für die PKV unter die bezahlten Leistungen im ambulanten Bereich. Die Leistungen von Psychotherapeuten, sofern sie medizinisch als notwendig angesehen werden und von entsprechenden Fachärzten durchgeführt werden, ebenfalls.
Im Bereich der verordneten Medikamente gibt es ebenfalls einen deutlichen Unterschied zwischen den Leistungen im ambulanten Bereich der PKV und der GKV: Grundsätzlich werden die Kosten für alle Medikamente, auch naturheilkundliche oder homöopathische, von der PKV als Leistungen im ambulanten Bereich übernommen.
Die GKV hingegen trägt hingegen grundsätzlich nicht die Kosten für Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, und fordert auch von den verschreibungspflichtigen Medikamenten einen Selbstbehalt von mindestens 5 Euro ein. Naturheilkundliche und homöopathische Mittel werden von der GKV überhaupt nicht finanziert. Die kurze hier gegebene Übersicht macht also schon klar deutlich, dass sich die Leistungen im ambulanten Bereich bei der PKV durchaus sehen lassen können.
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