Wer aufgrund seines Alters – oder möglicherweise auch aufgrund eines Unfalles oder einer fortschreitenden Krankheit – pflegebedürftig wird, steht oft ganz plötzlich vor enormen Kosten, die ihm sein Pflegebedarf verursacht.
Auch der Staat ist mit den teilweise sehr hohen Kostenaufwänden für alle jene Bürger, die Pflegebedarf haben, überfordert.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in Deutschland bereits 1995 verfügt, dass jeder, der krankenversichert ist, auch eine Pflegeversicherung haben muss, um diesen ansonsten kaum zu bewältigenden Kosten begegnen zu können.
Da die Pflegeversicherung eine einheitliche staatliche Pflichtversicherung darstellt, gibt es zwischen privat und gesetzlich versichert keinen Unterschied – auch in den Beiträgen nicht, die allein abhängig vom Eintrittsalter sind.
Auch die Pflegeversicherung in der privaten Krankenversicherung ist von ihren Leistungen her der Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenversicherungen identisch. Lediglich bei einzelnen Versicherern weichen die Beiträge zur Pflegeversicherung in der privaten Krankenversicherung minimal nach oben oder unten hin von denen anderer Gesellschaften ab.
Ein Anspruch auf Leistung aus der Pflegeversicherung in der privaten Krankenversicherung besteht – wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung auch – immer dann, wenn man mehr als ein halbes Jahr lang pflegebedürftig ist, und Hilfe bei der persönlichen Grundversorgung benötigt.
Der Schweregrad des Pflegebedarfs – und damit die Höhe der Leistung – wird in drei verschiedenen Pflegestufen festgelegt, für die jeweils besondere Kriterien erfüllt sein müssen.
Die eigenen Kinder kann man übrigens in der Regel kostenlos bis zum 21. Lebensjahr mitversichern – sofern sie kein eigenes Einkommen haben, das 400 Euro übersteigt. Dafür müssen aber auch Rentner die Beiträge für die Pflegeversicherung in der privaten Krankenversicherung weiterbezahlen.
Da die Leistungen aus der Pflegeversicherung in der privaten Krankenversicherung – jedenfalls im Hinblick auf den Kostenaufwand den man tatsächlich bei Pflegebedürftigkeit für Pflegeleistungen zu Tragen hat – meistens eher mager ausfallen, lohnt es sich durchaus, rechtzeitig auch über eine Pflegezusatzversicherung nachzudenken.
Das kann oft eine gute Ergänzung zur Pflegeversicherung in der privaten Krankenversicherung sein, die, wenn es dann nötig sein sollte, auch möglich macht, den entstehenden Kosten mit realistischen und vor allem angemesseneren Zahlungen als denen von der Pflegeversicherung in der privaten Krankenversicherung zu begegnen. Neben der ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung tut eine weitere Absicherung in jedem Fall not.
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