Das deutsche Krankenversicherungssystem ist ein quasi zweigeteiltes: Neben den gesetzlichen Krankenversicherungen besteht parallel auch die Möglichkeit, seine Krankenversicherung komplett über private Versicherungsgesellschaften zu organisieren.
Die PKV ist dabei eine sehr viel leistungsfähigere Alternative zur GKV, die in der Regel allen Berufsgruppen offensteht – mit einer Ausnahme: Angestellte können nur dann komplett zur PKV wechseln, wenn ihr Einkommen eine gesetzlich festgelegte Grenze, die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.
Diese Grenze liegt, nach geltenden Gesetzen, bei derzeit 49.500 Euro pro Kalenderjahr.
Damit ist für den Staat sichergestellt, dass die überwiegende Mehrzahl der unselbständig Erwerbstätigen mit ihren Beiträgen das gesetzliche Pflichtversicherungssystem finanzieren, und ihre Gelder nicht in die PKV abfließen – was bei der ohnehin schon relativ prekären Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherungen in den letzten Jahren katastrophale Folgen haben würde.
Die Beitragszahlungen aus prozentuell festgelegten Einkommensbestandteilen decken kaum die Ausgaben der staatlichen Gesundheitsvorsorge, die Beitragszahlungen sind darüber hinaus rückläufig, während die Kosten für Behandlungen und Medikamente von Jahr zu Jahr enorm ansteigen.
Die GKV schafft es dagegen, in derselben Lage mit steigenden Kosten sogar noch Gewinne zu erwirtschaften – und das bei einem Leistungskatalog, der schon in seinen grundlegenden Ausprägungen weitaus umfangreicher ist, als der der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Die Beitragsberechnung erfolgt bei der PKV jedoch – versicherungsüblich – nach kalkuliertem Kostenrisiko jedes einzelnen Versicherten.
Das bedeutet nun aber keinesfalls, dass die Versicherten deshalb enorm hohe Beiträge bei der PKV zahlen, im Gegenteil: die Beitragshöhe liegt gerade bei jüngeren Versicherten oft sogar deutlich unter den Beitragszahlungen, die für die gesetzlichen Krankenversicherungen zu leisten wären, und im Alter werden sie durch die Bildung von Altersrückstellungen wirksam gepuffert, und bleiben trotz hohem Leistungsumfang und vieler benötigter Leistungen im Alter immer noch vergleichsweise sehr niedrig.
Der Unterschied liegt im Wesentlichen hauptsächlich in der unterschiedlichen Berechnungsweise beider Versicherungen – der PKV und der GKV – begründet, hat aber für die Versicherten dadurch substantielle Auswirkungen: während der Leistungskatalog der GKV bei jeder Gesundheitsreform weiter gekürzt wird, und bereits jetzt schon viele eigentlich notwendige Leistungen und Heilbehelfe nur noch teilweise oder gleich gar nicht mehr bezahlt, glänzt die GKV weiterhin durch umfangreiche Leistungen.
Und während bei der gesetzlichen Krankenversicherung die besser Verdienenden mit ihren Beiträgen kalkulatorisch auch für die weniger Verdienenden mit aufkommen, und jeder Euro für das Gesamtbudget der gesetzlichen Krankenversicherungen mehr als dringend benötigt wird, kann die PKV es sich leisten, Versicherten sogar ihre Beiträge nach einem erfolgreichen Geschäftsjahr oder bei längerer Leistungsfreiheit beim Versicherten sogar zurück zu erstatten.
Die Zweiteilung hat also mittlerweile zwei sich deutlich voneinander unterscheidende Leistungsklassen im Bereich der medizinischen Versorgung hervorgebracht – vielleicht ist das deshalb mit ein Grund, warum Deutschland bislang das einzige Land in Europa geblieben ist, dass dieses doppelgleisige Versicherungssystem tatsächlich hundertprozentig umgesetzt hat – möglicherweise würden sonst auch in vielen anderen Ländern ebenso die massiven Unterschiede zwischen einer staatlichen Gesundheitsvorsorge und einem leistungsfähigen, privaten Krankenversicherungssystem, das nach lange bewährten und kompetenten Maßstäben kalkuliert, deutlich.
Können Angestellte nicht auch trotz niedrigerem Einkommen als die Jahresarbeitsentgeltgrenze zur PKV wechseln?
Nein, leider nicht – das lässt der Gesetzgeber so nicht zu. Aber eine gute Alternative zur PKV für Angestellte, die in der gesetzlichen Pflichtversicherung bleiben müssen, bietet in der Regel die Zusatzversicherung der privaten Krankenversicherung für Angestellte. Machen Sie doch einfach einmal einen Versicherungsvergleich, um sich von den Leistungen der Zusatzversicherung der PKV für Angestellte zu überzeugen.