Das deutsche Krankenversicherungssystem ist ein zweigeteiltes: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung, die für unselbständig Erwerbstätige mit einem Einkommen unter 49.500 Euro pro Jahr Pflicht ist, wurde mithilfe von privaten Versicherungsgesellschaften auch ein vollwertiges privates Krankenversicherungssystem geschaffen, das quasi parallel läuft.
Durch diese Maßnahme wurde für Versicherte die Möglichkeit geschaffen, die Leistungen und den Leistungsumfang ihrer Krankenversicherung gegenüber dem gesetzlichen Leistungskatalog umfassend zu erweitern, und den Versicherungsschutz speziell nach individuellen Bedürfnissen auszugestalten.
Die private Krankenversicherung hat sich seitdem als weitaus überlegenes System der Gesundheitsvorsorge erwiesen, und mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland sind bereits voll privat krankenversichert .
Als Mitglied der privaten Krankenversicherung in Deutschland hat man neben freier Arzt- und Krankenhauswahl auch unbegrenzt Zugang zu Spezialisten – was sehr oft auch zu schnelleren und besser abgesicherten Diagnosen führt, und generell die Früherkennung gefährlicher Krankheiten verbessert.
Da die private Krankenversicherung ihre Beiträge aufgrund des individuellen Kostenrisikos eines Versicherten kalkuliert, ist das Risiko von Finanzierungslöchern und in der Folge permanenter Kürzungen und Streichungen im Leistungskatalog bei der privaten Krankenversicherung so gut wie ausgeschlossen – Leistungen die zu Versicherungsbeginn vertraglich zugesichert werden, bleiben auch so während der gesamten Laufzeit der Versicherung bestehen.
Die risikobasierte Beitragsermittlung, wie sie die private Krankenversicherung einsetzt, führt erstaunlicherweise in der Folge oft sogar zu niedrigeren Beiträgen, als es bei der GKV der Fall wäre.
Das liegt daran, dass die Finanzierung für jeden einzelnen Versicherten solide berechnet ist, während nach dem Solidaritätsprinzip bei der GKV die Beiträge besser Verdienender oft kalkulatorisch herangezogen werden, um die Leistungen schwächer Verdienender mit zu finanzieren.
Da dies aber immer auch mit von den wirtschaftlichen Entwicklungen in Deutschland und der Entwicklung der Reallöhne und der Erwerbslosenquote abhängig ist, geht diese Rechnung nicht immer zwangsläufig auf. Dem gegenüber stehen auch medizinische Kosten, die von Jahr zu Jahr im Steigen begriffen sind.
Als Option steht die private Krankenversicherung grundsätzlich allen Berufsgruppen offen – nur Angestellte, deren Einkommen unter der gesetzlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.500 Euro liegt, müssen gesetzlich pflichtversichert bleiben. Ihnen stehen nur einzelne Pakete als Zusatzversicherungen der privaten Krankenversicherung offen, die aber bei entsprechender Ausgestaltung ebenso leistungsfähig sind, wie die private Krankenversicherung als Vollversicherung.
Beamte hingegen sind in der Regel meist von vornherein privat versichert, da der Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen bis zu 80% beträgt, bei gesetzlicher Versicherung aber wesentlich weniger.
Für Beamte würde in der gesetzlichen Versicherung zu verbleiben sogar deutliche finanzielle Nachteile mit sich bringen. Freiberufler und Selbständige entscheiden sich oft genug auch aus reiflicher Überlegung für die private Krankenversicherung: in ihrem Fall ist der Erhalt der eigenen Gesundheit und Leistungsfähigkeit eine Notwendigkeit für ihre Geschäftstätigkeit – wer nicht arbeiten kann, verdient auch schnell kein Geld mehr.
In der Regel kann man es auf einen klaren Punkt bringen: Wer die Möglichkeit hat, selbst für seine Gesundheit umfassend vorzusorgen und sich dafür wirklich garantierter vertraglicher Leistungen bedienen kann, ist in jedem Fall im Vorteil gegenüber von jenen, die sich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates in Sachen Gesundheitsvorsorge mehr oder weniger vertrauensvoll verlassen müssen.
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