Gerade bei Krankenhausaufenthalten werden viele Unterschiede zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten deutlich – bedingt durch die Unterschiede im Leistungskatalog zwischen PKV und GKV.
Die Qualität der medizinischen Versorgung sollte zwar für jeden Patienten, ungeachtet seiner Krankenversicherung, die gleiche sein, diese Forderung nach Gleichbehandlung aller Patienten ohne Unterschied ist ja auch ein wesentlicher Bestandteil des ärztlichen Ethos – in der Praxis zeigt sich aber, dass durch die Unterbringung in Ein-Bett-Zimmern und chefärztliche intensive Betreuung oft sehr positive Effekte auf die Heilung entstehen.
Chefärzte bringen bei der Untersuchung und Beurteilung eines Patienten jedenfalls immer ausreichend Zeit und immer auch jahrzehntelange Erfahrung in ihrem Fachgebiet mit – und damit für den Patienten am Ende eine wesentlich bessere Behandlungsqualität.
Die Stationäre Zusatzversicherung bringt also für alle gesetzlich Versicherten in jedem Fall einen wesentlichen Qualitätsgewinn bei der medizinischen Behandlung allein – ganz ungeachtet dessen, dass durch die zusätzlichen Leistungen, die die Stationäre Zusatzversicherung verschafft, auch das Umfeld des Krankenhausaufenthalts für einen Versicherten wesentlich angenehmer ist.
Die Versicherungsbedingungen und die einzelnen versicherten Leistungen lassen sich bei der Stationären Zusatzversicherung nach eigenen Bedürfnissen auch individuell anpassen – so muss niemand dann am Ende für Leistungen bezahlen, die er im Grunde nicht nutzt, und auch nicht vorhat, in Anspruch zu nehmen.
Eine wichtige Leistung, die die meisten Versicherer mit der Stationären Zusatzversicherung anbieten, ist die Vor- und Nachsorge durch den Chefarzt, die sich in einem je nach Versicherer unterschiedlichen Zeitraum vor und nach dem eigentlichen Krankenhausaufenthalt bewegen kann.
Durch die Abdeckung bestimmter Operations- und Operationsnebenkosten sind viele privat Versicherte oft auch im finanziellen Vorteil gegenüber gesetzlich versicherten Patienten – die Stationäre Zusatzversicherung hebt auch diesen “Klassenunterschied” wirksam auf.
Eine besondere Rolle spielt auch die für die Inhaber einer Stationären Zusatzversicherung freie Krankenhauswahl. Nicht alle Krankenhäuser sind in allen Bereichen wirklich gleich gut, für bestimmte Fachgebiete oder Operationen haben sich schon lange bestimmte Krankenhäuser einen Namen gemacht – die Stationäre Zusatzversicherung übernimmt in diesen Fällen auch die eventuelle Kostendifferenz, wenn man sich für ein anderes Krankenhaus als das nächstliegende entscheidet, oder für ein anderes, als das in das man eigentlich eingewiesen würde.
Auch ambulante Operationen im Krankenhaus werden von vielen Versicherern voll gedeckt, bei manchen auch sämtliche vom Krankenhaus geforderte Kosten, wenn Eltern ihre Kinder bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus begleiten.
Es kommt also auf jeden Fall auch auf einen umsichtigen Vergleich der einzelnen Tarife und Leistungen für die Stationäre Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Versicherern an, um danach zu entscheiden, welcher Tarif für die persönlichen Bedürfnisse am Ende wirklich das Optimum darstellt.
Dass die Stationäre Zusatzversicherung aber in jedem Fall einen wesentlichen Leistungsgewinn und Vorteil für alle gesetzlich Versicherten birgt, steht hingegen eindeutig außer Frage.
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