In der Regel sind die Leistungen in jeder gesetzlichen Krankenkasse – bedingt durch den gesetzlichen Leistungskatalog – gleich und jeder Versicherte bekommt dieselben Leistungen zugesprochen.
In den privaten Krankenversicherungen ist das anders, weil sie unabhängig des gesetzlichen Leistungskatalog funkgieren können.
Somit ist die private Krankenversicherung im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenkasse viel flexibler was die Leistungsangebote für Versicherte betrifft.
So werden von Privaten – je nach Tarifauswahl – Kosten für Leistungen bis zu 100 Prozent übernommen, die schon längst im gesetzlichen Leistungskatalog gekürzt oder aus ihm verschwunden sind.
Das liegt daran, dass die private Krankenversicherung im Vergleich zu einer Gesetzlichen anders strukturiert ist.
Größter Unterschied ist, dass die private Krankenversicherung im Vergleich zu einer Gesetzlichen Leistungen nicht nach Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit übernimmt, sondern auf die Bedürfnisse von Versicherten eingeht.
Das Grundgerüst der privaten Krankenversicherung ist zwar noch der einer Gesetzlichen gleich, doch Versicherte haben die Möglichkeit auf dieser Basis ein umfassendes Leistungsangebot in Anspruch zu nehmen.
Ein weiterer Unterschied der privaten Krankenversicherung im Vergleich zu einer Gesetzlichen ist die Aufnahmevoraussetzung. In der GKV werden die Versicherungsbeiträge nach Einkommen gestaffelt – auch wenn es eigentlich nur zwei Beitragssätze in der Gesetzlichen gibt.
Hingegen nehmen Private Mitglieder unabhängig von ihrem Einkommen auf.
Dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze eigentlich eine einkommensabhängige Sache für einen Wechsel in die Private ist, hat allerdings nur indirekt etwas mit der Aufnahmevoraussetzung in die PKV gemeinsam.
So berechnet die private Krankenversicherung im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenkasse die Höhe der Versicherungsbeiträge nach Eintrittsalter, Gesundheitsrisiken und Geschlecht.
Wobei letzteres schon bald als Kriterium wegfällt, weil ab 2012 Versicherungen – somit auch die PKV – gesetzlich verpflichtet werden den sogenannten Unisex-Tarif einzuführen, der eine Beitragsberechnung unabhängig vom Geschlecht verlangt.
Dass es die private Krankenversicherung im Vergleich zu einer Gesetzlichen keine Familienversicherung kennt, wird häufig als nachteilig ausgelegt, stimmt allerdings nur teilweise.
Denn Kinder sind in der privaten Krankenversicherung äußerst günstig mitversichert und gerade für Studenten und Beamte bieten die Privaten leistungsstarke, aber beitragsgünstige Krankenversicherungen für Kinder an.
Außerdem sind ebenfalls Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung genauso von Leistungseinschränkungen betroffen, die die private Krankenversicherung im Vergleich so auch nicht bei Kindern anwendet. Deshalb spielt es kaum eine nachteilige Rolle, dass Private keine Familienversicherung anbieten.
Denn das Argument der leistungsstarken Krankenversicherung spricht schon alleine für sich.
Ich bin freiberuflich und im Augenblick noch in der Gesetzlichen versichert. Kann ich denn auch in die private Krankenversicherung wechseln?
Ja, als Freiberufler haben Sie in Deutschland die Möglichkeit – ohne die Jahresarbeitsentgeltgrenze zu überschreiten – in die PKV zu wechseln.