Private Krankenversicherung Vergleich

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Private Krankenversicherung Wechsel

Private Krankenversicherung Wechsel

Auch für Angestellte möglich

Für Angestellte ist der Private Krankenversicherung-Wechsel nicht so einfach, wie es für Selbständige und Beamte ist.

Denn durch ihr Beschäftigungsverhältnis sind Angestellte in der Regel in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Außerdem unterliegen sie der sogenannten Versicherungspflicht, die 2007 vom Gesetzgeber eingeführt wurde.

Das sind die Hauptursachen, die den privaten Krankenversicherung-Wechsel für Angestellte erschweren, aber ihn nicht unmöglich machen. Denn auch Angestellte haben die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Dafür müssen sie mit ihrem Einkommen allerdings erst die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.

Die Grenze ist natürlich eine Hürde, die nicht jeder Angestellter überwinden kann. Aber inzwischen hat der Gesetzgeber Reglungen wieder eingeführt, die einen privaten Krankenversicherung-Wechsel erleichtern sollen.

Denn zwischen 2007 und 2010 musste der Verdienst eines Angestellten drei volle Kalenderjahre an die Jahresarbeitsentgeltgrenze heranreichen, bevor sie einen privaten Krankenversicherung-Wechsel durchführen konnten.

Seit 2011 allerdings wurde die Reglung annulliert und auf den Stand vor 2007 wiederhergestellt. Nun können alle Angestellten, die innerhalb eines vollen Kalenderjahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten zur privaten Krankenversicherung wechseln.

Das natürlich bringt eine Erleichterung für Angestellte mit. Dennoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze vom Gesetzgeber recht hoch eingestuft worden und wird außerdem jedes Jahr neu reguliert.

Im Jahr 2003 hob der Gesetzgeber die Jahresarbeitsentgeltgrenze sogar von 40.500 Euro auf 45.900 Euro an. Nur 2011 wurde die Grenze erstmalig in ihrer Geschichte nach leicht nach unten korrigiert.

Grund hierfür war die schwache Wirtschaftslage, die ganz Europa betraf. Im kommenden Jahr allerdings wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder steigen, wenn auch nur minimal.

Wenn der private Krankenversicherung-Wechsel für Angestellte möglich ist, müssen Beschäftigte die Beiträge auch nicht vollständig allein tragen. Wie es auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist, übernimmt der Arbeitgeber anteilig die Versicherungsbeiträge für eine private Krankenversicherung.

Zusätzlich können Arbeitgeber ab einem bestimmten Versicherungsbeitrag freiwillig Anteile übernehmen und zahlen zudem in die Pflegeversicherung mit ein. Außerdem sind die Beiträge der privaten Krankenversicherung – wie es auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist – steuerlich absetzbar.

Somit lohnt sich ein privater Krankenversicherung-Wechsel nicht nur, weil die Leistungen stimmen, sondern weil dadurch nur Vorteile entstehen können.

2 Kommentare

  1. August B. /

    Wenn ich einen Krankenversicherung-Wechsel in Erwägung ziehe, lohnt es sich zuerst einmal die privaten Krankenversicherungen untereinander zu vergleichen?

    • PKV Vergleich /

      Ja, natürlich – denn die 40 private Versicherungsgesellschaften in Deutschland können unabhängig des gesetzlichen Leistungsangebot ihre Tarife gestalten und bieten somit unterschiedliche Leistungsangebote.

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